
Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet kehr- und
überprüfungspflichtige Anlagen regelmäßig prüfen und reinigen zu lassen.

Welche Gasanlagen müssen überprüft werden?
Überprüft werden müssen z.B. Gasfeuerungsanlagen mit
Strömungssicherung, ausgelegt für die Abgasführung mit Unterdruck bis ins
Freie, Abgasschornsteine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke sowie
Abgaswege. Darunter fallen fast alle gängigen Heizgeräte mit gasförmigen,
flüssigen und festen Brennstoffen.
Wie oft muss geprüft werden?
Die o. g. Anlagen müssen einmal jährlich geprüft
werden.
Welchem Zweck dient diese Überprüfung?
Die Überprüfungen sind notwendig, um die
Feuersicherheit zu erhalten. Unter Feuersicherheit versteht man die
Sicherstellung einer einwandfreien Funktion der Anlage, sowie die korrekte
Abführung der Ab- und Rauchgase. Dadurch werden Brand-, Explosions- und
Vergiftungsgefahr deutlich verringert. Auch der Geldbeutel wird geschont,
da eine voll funktionsfähige Anlage die Heizkosten geringer hält.

Verstopfungen und Ablagerungen können die
Funktionsfähigkeit der Anlagen beeinflussen. Bei ordnungsgemäßen Anlagen
wird das Erdgas fast rückstandsfrei verbrannt, so dass hier kaum Probleme
auftreten, welche Verbrennungsprodukte entstehen lassen, die den
Schornstein, die Abgasrohre oder das Heizgerät selbst beschädigen.
Die Gefahr liegt bei Verstopfungen von Abgas- und Zuluftwegen, die z. B. durch Vogelnester, toten Tieren oder Laub
verursacht werden. Auch Staub oder Wäscheflusen können störende
Ablagerungen hervorrufen. Anlagen, die nie oder nur selten gewartet werden
können Probleme erzeugen, wenn der Wärmetauscher sich verschließt oder es
durch Russablagerungen zum Verschluss des Abgasrohres/des Schornsteines
kommt.
Lassen Sie Ihre Heizungsanlage regelmäßig warten, um
sich selbst, Ihre Mitmenschen und die Umwelt zu schützen!
Sprechen Sie uns an!
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